Kommunal- und Europawahl 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen statt.

Öffentliche Bekanntmachungen der Wahl

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Am Sonntag, 09. Juni 2024 wird in unserer Ge­meinde der Gemeinderat und in unserem Landkreis der Kreistag gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten:
    Wahl des Gemeinderats
    in der Ge­meinde wohnt (Hauptwohnung).
    Wahl des Kreistags
     im Landkreis wohnt (Hauptwohnung).
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer infolge Richterspruchs in der Bundesre­publik Deutschland das Wahl­recht nicht besitzt,

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 wird in unserer Gemeinde das zehnte Europaparlament gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenk),
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren hat.

Informationen zur Briefwahlbeantragung anlässlich der Kommunal- und Europawahl

Bis zum Freitag, 07. Juni 2024 können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Aichhalden, Bürgerbüro beantragt werden. Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus. Zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist das Bürgerbüro Aichhalden am Freitag, dem 07. Juni 2024 bis 18:00 Uhr besetzt.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt und Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte am Samstag, 08. Juni 2024 von 09.00 bis 12.00 Uhr mit der Gemeindeverwaltung unter  0151 62801150  in Verbindung.

Wenn ein Wahlberechtigter im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, können die Briefwahlunterlagen am Samstag, 08. Juni 2024 von 09.00 - 12.00 Uhr oder am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 bis 15.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung telefonisch unter 0151 62801150 beantragt werden. Andere Personen können den Antrag für den erkrankten Wahlberechtigten nur stellen und die Wahlunterlagen mitnehmen, wenn diese hierzu schriftlich bevollmächtigt worden sind (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung).

Jeder Wähler muss selbst für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes sorgen. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag (09. Juni 2024) bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) beim Bürgermeisteramt Aichhalden, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden eingehen. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. 

Wenn Sie den Wahlraum persönlich aufsuchen, beachten Sie bitte, dass Sie den für Sie bestimmten Wahlraum benutzen und dass Sie möglichst die Wahlbenachrichtigung sowie die bereits zugesandten Stimmzettel zur Kreistags- und Gemeinderatswahl mitbringen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts 

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.htmln-waehler/unionsbuerger.html.

oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Deutsche die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: