Förnbacher, Kerstin
Standesbeamtin, Friedhofsverwaltung
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Auf den beiden Friedhöfen der Gemeinde Aichhalden sind unterschiedliche Bestattungsformen möglich.
Erdbestattungen sind in Gräbern mit Pflanzfläche oder in Rasengräbern, als Einzel- oder Doppelgrab möglich. Bei Rasengräbern ist Grabschmuck nur auf der von der Gemeinde verlegten Platte, auf welcher auch der Grabstein aufgestellt wird, erlaubt.
Neben der klassischen Erdbestattung können Urnenbeisetzungen in Urnenstelen oder in Erdgräbern durchgeführt werden. Für die Beisetzung von Urnen wurde zudem auf beiden Friedhöfen ein Baumgrabfeld angelegt. Die Pflege des Baumgrabfeldes wird komplett von der Gemeinde übernommen.
An den Urnenstelen darf Grabschmuck nur in Verbindung mit der Beerdigung abgelegt werden. Dennoch dort abgelegte Blumen oder andere Grabausstattungen können von der Gemeinde ohne Rücksprache entfernt werden.
Weitere Hinweise und nähere Informationen können der Friedhofssatzung und dem Gebührenverzeichnis entnommen werden.
Gebuehrenverzeichnis zur Friedhofssatzung gültig ab 01.01.2024 (PDF)
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Mitarbeiterin in der Ortsverwaltung Rötenberg, Standesbeamtin
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