Stahl, Philipp
Kämmerer
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Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Werterhalt Ihres Gebäudes zu sichern.
Die Gemeinde Aichhalden hat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Freiburg mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Sie wird im Auftrag der Gemeinde auch die Beratung und Betreuung der privaten Erneuerungs-/ und Ordnungsmaßnahmen vornehmen. Die Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich.
Informieren Sie sich hier, ob Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt (PDF)
In der Sanierungsvereinbarung werden der Umfang und die Ausführung sowie die Förderung der Maßnahme geregelt.
Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnverhältnisse führen und deshalb auch gefördert werden können, sind beispielsweise:
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in Aichhalten „Ortsmitte II“ wird mit Mitteln des Landes Baden-rttemberg und des Bundes im Programm gefördert
Die Finanzierung des Vorhabens muss durch den Eigentümer sichergestellt werden. Die Maßnahme ist zügig durchzuführen. Je nach Umfang der Maßnahme kann der Durchführungszeitraum 1-2 Jahre betragen.
Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen besteht deshalb nicht.
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