Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Aichhalden werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Aichhalden veröffentlicht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus Aichhalden, Bürgerbüro, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden, von jedermann während den Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder an eine angegebene Postadresse übersandt.
Weitere Informationen können der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.