Hinweis zur Mehrheitswahl

Aichhalder Nachrichten

Im Gegensatz zu den letzten Gemeinderatswahlen findet bei der diesjährigen Wahl zum Gemeinderat die Mehrheitswahl statt und nicht wie bisher Verhältniswahl, da lediglich ein Wahlvorschlag eingereicht wurde.

Bei der Mehrheitswahl ist es nicht möglich zu kumulieren (einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben) bzw. zu panaschieren (Bewerbern aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben).

 

Bei der Mehrheitswahl kann jede wählbare Person gewählt werden. Der Wähler ist nicht an die Bewerber gebunden, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt ist. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Insgesamt hat der Wähler 14 Stimmen.

 

Wird der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgegeben, gilt jeder Bewerber, der im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt, jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder zu wählen sind. Das heißt, die ersten 14 Bewerber auf dem Stimmzettel erhalten eine Stimme.