Bauvorbescheid beantragen

Digitale Baugenehmigung

Ab 01.07.2024 erfolgt die digitale Antragstellung über die bundesweit eingeführte zentrale Plattform zur digitalen Baugenehmigung, welche in Baden-Württemberg als Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) bezeichnet wird. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Vorgaben zur digitalen Antragstellung. Diese finden Sie auf der homepage des Landkreises Rottweil www.landkreis-rottweil.de unter dem Stichwort „Digitale Baugenehmigung“.

Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:

Gebäudeklasse 1:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
  • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2:

  • Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 3:

  • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern

Gebäudeklasse 4:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 5:

  • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Bauvorbescheid beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Kontakt

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Widerspruchsverfahren und Klage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.