Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 werden in den kommenden Tagen durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sofern Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Müller, Zimmer 001, Telefon 07422/9702-120.

Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb des Wahlkreises aufhalten oder aus sonstigen Gründen den Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.

Briefwahlantrag ONLINE

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen vorraussichtlich erst ab Anfang Februar zur Ausgabe bereit stehen.

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: