Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Kontakt

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Die Fundsachen werden beim Fundamt zur Verwaltung übergeben mit der Ermächtigung, die dem Verlierer bzw. dem Eigentümer zu übergeben.

Von der Behörde kann über den Fund verfügt werden, wenn der Finder nicht innerhalb von sechs Monaten den Fundgegenstand zurückfordert. Wenn sich der Verlierer meldet, wird der Finder von der Behörde benachrichtigt.

Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.

Gem. § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Ziffern 15.1 bis 15.3 des Gebührenverzeichnisses der Satzung der Gemeinde Aichhalden über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) in geltender Fassung werden folgende Gebühren festgesetzt:

- bei Sachen mit einem Wert bis 50,00 Euro               :   2,50 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 50,00 - 500,00 Euro:  5,00 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 500,00 Euro           : 15,00 Euro

Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 967 Ablieferungspflicht
  • § 971 Finderlohn
  • § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis EUR 500,00: 5 %
  • bei einem Wert über EUR 500,00: 25 € (5 % von EUR 500,00) plus 3 % von dem über EUR 500,00 hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von EUR 50,00 keinen Finderlohn, darüber hinaus

  • 2,5 % für einen Wert zwischen EUR 50,00 und EUR 500,00 und
  • 1,5 % für den EUR 500,00 überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

12.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt