Gesplittete Abwassergebühr
Aichhalder Nachrichten
Mitteilungspflicht bei Veränderungen der versiegelten Flächen
Die Abwassergebühr besteht seit dem Jahr 2010 aus einer Schmutzwassergebühr (häusliches Abwasser) und einer Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserverbrauch über den Wasserzähler abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird für das Regenwasser, welches von befestigten Flächen in die Kanalisation abläuft, erhoben. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die Dachflächen und alle anderen befestigten und versiegelten Flächen eines Grundstückes, z. B. Stellplätze, Zufahrten und Hofflächen, soweit diese direkt oder indirekt an einen öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Veränderungen bei den versiegelten und befestigten Flächen mitzuteilen, z. B. wenn sich die Größen der versiegelten Flächen geändert haben oder die Versiegelungsart (Asphalt zu Pflaster) verändert wurde.
Bei neubebauten Grundstücken benötigen wir von den Grundstückseigentümern Angaben zu der Größe der Dachflächen und ob diese in den Kanal entwässert werden oder auf dem Grundstück in Rasenflächen oder Ähnliches entwässern. Außerdem benötigen wir Informationen (Größe und Versiegelungsart) zu den weiteren befestigten Flächen auf dem Grundstück, z. B. Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen.
Nur durch rechtzeitige Information an die Gemeindeverwaltung kann die korrekte Gebührenermittlung gewährleistet werden. Flächenänderungen oder Änderungen der Versiegelungsart, die im laufenden Jahr erfolgt sind, werden ab dem darauffolgenden Jahr zur Veranlagung berücksichtigt.
Für die Mitteilung von Flächenänderungen oder bei Neubauten kann der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Rückmeldebogen verwendet werden. Das Formular erhalten Sie im Rathaus Aichhalden – Finanzverwaltung – oder bei der Ortsverwaltung Rötenberg.
Der Rückmeldebogen bei Flächenänderungen steht Ihnen auch hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Gesplittete Abwassergebühr-Rückmeldebogen bei Flächenänderungen