Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Aichhalder Nachrichten

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg.

Jahresprogramm 2025

Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt ist im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen und leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Einzelheiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden.

Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden (vgl. auch Anlage). Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die Mehrfachnutzung von Gebäuden/innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglichen, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen.

 

Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Schwerpunkte konzentriert:

  • Innen- und Ortsentwicklung

Hauptbestandteil des ELR-Jahresprogramms bleibt wie in den Vorjahren die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, insbesondere durch:

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude,
  • Aufstockungen von Gebäuden,
  • umfassende Modernisierungen,
  • sowie innerörtliche Nachverdichtungen.

Ebenfalls enthalten sind die Abbruch- und Neuordnungskosten. Zum Ortskern hinzuzählen auch Baugebiete der 1970er-Jahre, die mit dem Ortszentrum zusammengewachsen sind. Förderfähig sind neben den eigengenutzten (auch bis zum zweiten Grad Verwandte des Antragsstellers) Wohnflächen auch vermietete Wohnflächen unter speziellen Voraussetzungen, sofern es sich hierbei nicht um Neubaumaßnahmen handelt.

Zur Antragstellung müssen bauantragsreife Planunterlagen und eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorliegen.

 

- Lokale Grundversorgung

Hohe Priorität hat auch die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen von dringendem Bedarf für die Bevölkerung, wie beispielsweise Dorfgasthäuser oder Dorfläden. Ziel in diesem Schwerpunkt ist die Unterstützung von kleinen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

 

- Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen („störendes“ Gewerbe im Ortskern oder Wohnbebauung) und die nachbarschaftsverträgliche Nachnutzung.

Ebenfalls gefördert werden können Gemeinschaftseinrichtungen, sofern diese der Innen- und Ortskernentwicklung dienen.

 

Verfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Die Gemeinde erstellt eine Projektliste, die zunächst dem Landratsamt Rottweil und anschließend dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt werden muss. Damit sowohl eine rechtzeitige Beratung von Antragstellern als auch eine Erörterung der Vorhaben mit der Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgen kann, muss die Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 13. September 2024 erfolgen.

 

Informationen

Für Fragen zu weiteren Fördervoraussetzungen, Förderhöhen, Förderfähigkeit und das Verfahren zur Antragstellung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Herr Stahl, Zimmer 103, Tel. 07422 9702-133, E-Mail: philipp.stahl@aichhalden.com.