Neues zur Grundsteuerreform 2025

Aichhalder Nachrichten

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg neu berechnet. Das Land verwendet dafür ein sogenanntes "modifiziertes Bodenwertmodell".

 Dabei sind zwei Faktoren entscheidend:

1.    Die Grundstücksfläche

2.    Der Bodenrichtwert des Grundstücks

Diese beiden Werte werden miteinander multipliziert, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Ob und wie das Grundstück bebaut ist, spielt für die Berechnung keine Rolle. Allerdings gibt es eine Steuerreduzierung für Wohnnutzung. Die finale Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. 

Die Kommunen können durch Anpassung ihrer Hebesätze die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer verfassungskonform zu gestalten. Für Eigentümer bedeutet dies, dass sich ihre Grundsteuer ab 2025 ändern kann - für manche wird sie steigen, für andere sinken.

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Hofstellen bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.


Was bedeutet das für Sie?
Unabhängig vom beschlossenen Hebesatz der Gemeinde Aichhalden, kann sich für einzelne Grundstücksbesitzer die Höhe der Grundsteuer teilweise deutlich ändern:

Firmen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit kleinen Grundstücken zahlen voraussichtlich weniger.
Besitzer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken zahlen möglicherweise mehr.
Das Finanzministerium hat für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister (Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg) veröffentlicht. In diesem Register kann für eine bestimmte Gemeinde ein Spielraum an möglichen Hebesätzen abgefragt werden, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral ist, die genaue Kalkulation obliegt jedoch der Gemeinde.

Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtige. Bei einer aufkommensneutralen Gestaltung, in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt, kommt es trotzdem zwangsläufig zu Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigem geben. Demnach werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher. Dieser Umstand wird häufig als sogenannte „Belastungsschiebungen“ beschrieben. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich insbesondere zwischen verschiedenen Grundstücksarten. So werden Baulücken und Einfamilienhäuser im Bestand auf großen Grundstücken künftig stärker belastet; Gewerbegrundstücke, Einfamilienhaus Neubauten und Mehrfamilienhäuser weniger stark.


Belastungsverschiebungen sind eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die dadurch notwendige Grundsteuerreform musste zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen führen. Darüber hinaus ist die Höhe der Belastungsverschiebungen im Bereich der Grundsteuer B auch Ausdruck des Bodenwertmodells des Landesgrundsteuergesetzes, bei dem die Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden. 

Der Hebesatz für Aichhalden, wie vom Gemeinderat am 19.11.2024 beschlossen, liegt ab 2025 für die Grundsteuer A bei 410 v.H. und für Grundsteuer B bei 440 v.H.

Die Hebesatzerhöhung ist deshalb höher ausgefallen, weil die beiden Hebesätze seit 2012 nicht mehr erhöht wurden und nun ein hälftiger Inflationsausgleich mit in die Berechnung eingeflossen ist. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde starr durchgeführt und hat sich den gestiegenen Allgemeinkosten nie angepasst.

Weitere Informationen für Eigentümer sowie zu Einzelwertgutachten finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de


Wie kann ich meine voraussichtliche neue Grundsteuer A und B berechnen?

1. Schauen Sie in Ihren Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Dort finden Sie

    den neuen Messbetrag.


2. Multiplizieren Sie diesen Messbetrag mit dem Hebesatz für Aichhalden.


3. Das Ergebnis ist Ihre jährliche Grundsteuer ab 2025.


Beispielrechnung Grundsteuer A

Steuermessbetrag 12,21 € x Neuer Hebesatz (410 v.H.)                                              
Grundsteuerbetrag 2025: 50,06 €


Beispielrechnung Grundsteuer B

Steuermessbetrag 67,51 € x Neuer Hebesatz (440 v.H.)                                              
Grundsteuerbetrag 2025: 297,04 €




Formel zur Berechnung der Grundsteuer


Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

______________________________________

                        100