Fundsache abgeben oder nachfragen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bürgerbüro und Amtsblatt
Sachbearbeiterin in der Ortsverwaltung Rötenberg, Standesbeamtin
Sachbearbeiterin Bauamt, Bürgerbüro, Ortsverwaltung
Die Fundsachen werden beim Fundamt zur Verwaltung übergeben mit der Ermächtigung, die dem Verlierer bzw. dem Eigentümer zu übergeben.
Von der Behörde kann über den Fund verfügt werden, wenn der Finder nicht innerhalb von sechs Monaten den Fundgegenstand zurückfordert. Wenn sich der Verlierer meldet, wird der Finder von der Behörde benachrichtigt.
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Gem. § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Ziffern 15.1 bis 15.3 des Gebührenverzeichnisses der Satzung der Gemeinde Aichhalden über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) in geltender Fassung werden folgende Gebühren festgesetzt:
- bei Sachen mit einem Wert bis 50,00 Euro : 2,50 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 50,00 - 500,00 Euro: 5,00 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 500,00 Euro : 15,00 Euro
Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von EUR 50,00 keinen Finderlohn, darüber hinaus
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
12.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt