Nutzfeuer anmelden

Alternativbezeichnung: Verbrennen von Reisig anmelden | Reisig verbrennen - Nutzfeuer anmelden

Wer trockenes, abgelagertes, naturbelassenes Holz (nicht lackiertes Holz) verbrennen möchte, muss dieses sogenannte Nutzfeuer bei der Gemeinde anmelden.

Anzeigepflichtig ist auch das Verbrennen von Gartenabfällen (Laub-, Baumschnitt, Astwerk, Reisig usw.)

Die Anmeldung von Nutzfeuern bei der örtlichen Feuerwehr ist nicht ausreichend und unzulässig.

 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Nutzfeuer anmelden"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


48 Stunden vor dem Verbrennen

Gemeinde Aichhalden