Nutzfeuer anmelden
Alternativbezeichnung:
Verbrennen von Reisig anmelden
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Reisig verbrennen - Nutzfeuer anmelden
Wer trockenes, abgelagertes, naturbelassenes Holz (nicht lackiertes Holz) verbrennen möchte, muss dieses sogenannte Nutzfeuer bei der Gemeinde anmelden.
Anzeigepflichtig ist auch das Verbrennen von Gartenabfällen (Laub-, Baumschnitt, Astwerk, Reisig usw.)
Die Anmeldung von Nutzfeuern bei der örtlichen Feuerwehr ist nicht ausreichend und unzulässig.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Nutzfeuer anmelden"